so arbeiten wir
Wir arbeiten nah am Kind und wollen verlässliche und förderliche Beziehungen pflegen. Unsere Einrichtungen sind wichtige Lebens- und Lernorte für Ihre Kinder. Eine gelingende Erziehungspartnerschaft mit Ihnen ist uns wichtig und dabei sind wir auf Ihre aktive Mitarbeit und Kooperation angewiesen.
Jede Einrichtung hat ihre eigene pädagogische Konzeption.
Neben der Individualität in unseren Kitas sind diese drei Punkte für uns als KITAWO alle wichtig:
Wir verstehen uns als lernende Organisation, d.h. auch wir entwickeln uns weiter und vertiefen unser Wissen stetig.
Reflektion ist das A und O im pädagogischen Alltag und die Basis für unser Handeln.
Wir nehmen Kinder ernst und achten ihre Rechte.
Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie Anregungen oder Ideen und wenn Sie Anliegen haben. Auch über das Elternkuratorium können Sie sich einbringen!
Fachberatung
Unsere trägerinterne Fachberaterin unterstützt unsere Einrichtungen dabei, eine zeitgemäße, gute pädagogische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu erbringen. Sie berät, informiert und begleitet bei der konzeptionellen (Neu-)Ausrichtung, zu fachlichen Entwicklungen und Herausforderungen, gesetzlichen Grundlagen und als insoweit erfahrene Fachkraft zu allen Fragen, die den (institutionellen) Kinderschutz betreffen.
kinderschutz
Kinderschutz wird bei der KITAWO gGmbH groß geschrieben. In jeder Einrichtung sind ein bis zwei Mitarbeiter*innen als Kinderschutzbeauftragte eingesetzt. Einmal in Quartal findet die Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz statt, an der alle Einrichtungen teilnehmen. Die Treffen der Arbeitsgruppe ermöglichen einen regelmäßigen, einrichtungsübergreifenden Austausch und eine kontinuierliche Reflektion von Themen, die direkt oder indirekt mit dem Kinderschutz zu tun haben. Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII haben all unsere Kindertageseinrichtungen ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist unsere Arbeitsgrundlage und dient dem Schutz vor jeder Form von Gewalt und der Umsetzung der Kinderrechte. Die einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte aller kombinierten Kindertagesstätten (Krippe/ Kindergarten) und Horte sind in der jeweiligen Einrichtung einsehbar. Wir als Träger setzen Maßnahmen und Prozesse um, die den Kinderschutz betreffen und für alle Einrichtungen gleichermaßen gelten.
Sie sind im Rahmenschutzkonzept nachzulesen, welches hier zu finden ist:
rechtliche grundlagen
Denken wir uns das alles selbst aus? Wir richten uns nach verschiedenen rechtlichen Vorgaben, die hier noch einmal genauer beschrieben sind:
Die Fortschreibung des Bildungsprogrammes vom Land Sachsen-Anhalt: Bildung: elementar – Bildung von Anfang an
Das Kinderförderungsgesetz: Kinderfoerderungsgesetz__bf
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860
Das Kita-Qualitätsgesetz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/fuer-gute-kinderbetreuung-bundesweit-das-kita-qualitaetsgesetz-209046
Die UN-Kinderrechtskonvention https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention