so arbeiten wir
Wir arbeiten nah am Kind und wollen verlässliche und förderliche Beziehungen pflegen. Unsere Einrichtungen sind wichtige Lebens- und Lernorte für Ihre Kinder. Eine gelingende Erziehungspartnerschaft mit Ihnen ist uns wichtig und dabei sind wir auf Ihre aktive Mitarbeit und Kooperation angewiesen.
Jede Einrichtung hat ihre eigene pädagogische Konzeption.
Neben der Individualität in unseren Kitas sind diese drei Punkte für uns als KITAWO alle wichtig:
- Wir verstehen uns als lernende Organisation, d.h. auch wir entwickeln uns weiter und vertiefen unser Wissen stetig.
- Reflektion ist das A und O im pädagogischen Alltag und die Basis für unser Handeln.
- Wir nehmen Kinder ernst und achten ihre Rechte.
Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie Anregungen oder Ideen und wenn Sie Unstimmigkeiten haben. Auch über das Elternkuratorium können Sie sich einbringen!
mitarbeiter*innen Leitbild
Unsere AWO-Wurzeln geben uns Halt und Kraft und doch sind wir immer in Bewegung. Im Jahr 2022 haben unsere Mitarbeiter*innen unser Leitbild entwickelt.
Wenn Sie möchten, können Sie es sich hier genauer anschauen:
kinderschutz
Kinderschutz wird bei der KITAWO gGmbH groß geschrieben. In jeder Einrichtung sind ein bis zwei Mitarbeiter*innen als Kinderschutzbeauftragte eingesetzt. Einmal in Quartal findet die Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz statt, an der alle Einrichtungen teilnehmen. Die Treffen der Arbeitsgruppe ermöglichen einen regelmäßigen, einrichtungsübergreifenden Austausch und eine kontinuierliche Reflektion von Themen, die direkt oder indirekt mit dem Kinderschutz zu tun haben. Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII haben all unsere Kindertageseinrichtungen ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist unsere Arbeitsgrundlage und dient dem Schutz vor jeder Form von Gewalt und der Umsetzung der Kinderrechte. Die einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte aller kombinierten Kindertagesstätten (Krippe/ Kindergarten) und Horte sind in der jeweiligen Einrichtung einsehbar. Wir als Träger setzen Maßnahmen und Prozesse um, die den Kinderschutz betreffen und für alle Einrichtungen gleichermaßen gelten.
Sie sind im Rahmenschutzkonzept nachzulesen, welches hier zu finden ist:
rechtliche grundlagen
Denken wir uns das alles selbst aus? Wir richten uns im Grunde nach verschiedenen rechtlichen Vorgaben, die hier noch einmal genauer beschrieben sind: dem Programm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ (Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen- Anhalt), dem Kinderförderungsgesetz – KiFöG (genauer: Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege) und nach weiteren rechtlichen Vorgaben, die noch einmal hier genauer beschrieben sind:
- Die Fortschreibung des Bildungsprogrammes vom Land Sachsen- Anhalt: Bildung: elementar – Bildung von Anfang an
- Das Kinderförderungsgesetz: Kinderfoerderungsgesetz__bf
- Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860
- Das Kita- Qualitätsgesetz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/fuer-gute-kinderbetreuung-bundesweit-das-kita-qualitaetsgesetz-209046
- Die UN- Kinderrechtskonvention https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention